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vorsorge - beratung

Es ist immer ratsam, bereits zu Lebzeiten mit dem Lebenspartner, oder den Angehörigen über die eigenen Wünsche und Vorstellungen für die spätere Bestattung zu sprechen. Denn in einigen Fällen werden spezielle Verfügungen benötigt, ohne die gewisse Wünsche für eine Bestattung nicht berücksichtigt werden können. Typische Vorsorgedokumente sind zum Beispiel die Bestattungsverfügung, die Kremationsverfügung und die Seebestattungs-Verfügung.

Bestattungsverfügung

Hierbei handelt es sich um eine Willenserklärung, die regelt, was nach dem Tod mit diesem Menschen geschehen soll. Dieses Dokment wird zu Lebzeiten erstellt und entlastet nicht nur die Angehörigen, sondern gibt dem Verfasser auch die Möglichkeit, dass sein Letzter Wille auch angemessen umgestzt wird. Eine Bestattungsverfügung sollte handschriftlich verfasst werden, damit keine Zweifel an der Echtheit dieses Dokuments entstehen können.

Andere Verfügungen

Damit eine Feuerbestattung durchgeführt werden kann, genügt in der Regel eine Bestätigung der Angehörigen, dass dies der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen war. Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, empfiehlt es sich bereits zu Lebzeiten eine handschriftliche Kremationsverfügung zu verfassen, die dem Willen zu einer Feuerbestattung Ausdruck verleiht. Sofern der Wunsch nach einer Seebestattung besteht ist ein Nachweis über eine Verbundesheit zur See notwendig, da eine Seebestattung amtlich genehmigt werden muss. In der Regel genügt eine Bestätigung durch die Angehörigen. Jedoch empfiehlt es sich um Zweifel auszuschließen - noch zu Lebzeiten eine handschriftliche Seebestattungsverfügung zu verfassen.

   

Bestattungsvorsorgevertrag

Mit diesem Dokument kann man schon im Vorfeld die gewünschte Bestattungsart festlegen. Hierbei kann auch bereits ein Bestattungsinstitut gewählt werden, der beim Todesfall kontaktiert werden kann. Besondern in Alten- und Pflegeheimen oder Hospizen ist es gewünscht, dass im Vorfeld ein Bestatter genannt wird.

Bestattungskosten

Für viele Hinterbliebene ist der Tod eines Angehörigen ein finanzielles Desaster!
Warum die Entscheidung zu einer Bestattungsvorsorge ein wichtiger und richtiger Schritt ist, darüber möchten wir Sie auf dieser Seite als Service-Partner des - Versicherungsverein Rasselstein Sterbekasse / Feldkirchen - MultiMedial mit zwei Videos informieren.
Dies ist unabhängig von einem kostenfreien Beratungsgespräch in Ihrem Hause, oder unserem Büro in Neuwied-Feldkirchen.

 

Durch die Abschaffung des Sterbegeldes im Jahr 2004 und stetig steigende Bestattungskosten bedingt durch die allgemeinen Preis-, Lohn- und Kostensteigerungen, wird eine private Sterbegeldversicherung immer wichtiger!

Versicherungsverein-Rasselstein
Sterbekasse Feldkirchen

...Die richtige Entscheidung

Eine Gesundheitsprüfung ist für den Abschluß einer SterbegeldVersicherung bei dem von uns empfohlenen Versicherer, dem Versicherungsverein Rasselstein / Sterbekasse Feldkirchen, nicht notwendig.
Die Sterbegeldversicherung versichert den Todesfall der versicherten Person und wird nach deren Ableben ausgezahlt. Sinn und Zweck dieser Versicherung ist es, den Hinterbliebenen die finanzielle Belastung einer Bestattung zu nehmen.

 

Unter der externen Internet-Adresse des Versicherungsverein Rasselstein können Sie sich zusätzlich über das attraktive Leistungsangebot des Versicherungsverein Rasselstein Sterbekasse Feldkirchen informieren. Innerhalb dieser Seite steht Ihnen auch ein leicht verständlicher Persönlicher Beitragsrechner zur Verfügung. Vor Ort in Neuwied-Feldkirchen sind wir Ihr Service-Partner des Versicherungsverein Rasselstein Sterbekasse Feldkirchen.

Rufen Sie an Tel: +49 (0) 2631 72133 oder senden Sie ein E-mail an: VORSORGE