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ACHTERBERG - ULBRICH

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Über uns

Wir sind da, wenn Sie uns brauchen

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement - wir sind jederzeit für Sie da.

© 2024
Als langjähriges Bestattungsunternehmen stehen wir Ihnen in den schwersten Momenten des Lebens zur Seite. Unser Anliegen ist es, Ihnen einen würdevollen Abschied von Ihrem geliebten Verstorbenen zu ermöglichen.
Es ist unsere Aufgabe und unser Dienstleistungsangebot, den letzten Weg zur ewigen Ruhe nach den individuellen Wünschen des Verstorbenen zu gestalten und zu begleiten. Wir beraten Sie kompetent und einfühlsam bei der Auswahl der gewünschten Bestattungsart und informieren Sie auf Wunsch über weitere Alternativen.

Chronik unseres Familienunternehmens

Unser Bestattungsinstitut wird bereits in der dritten Generation als Familienunternehmen geführt und blickt auf eine lange Tradition zurück.

1903

  • Ehrenurkunde der Handwerkskammer
  • Der Schreinermeister Karl Krey gründete in Wollendorf eine Bau- und Möbelschreinerei und eröffnete gemeinsam mit seiner Ehefrau Marie Krey, geb. Flohr, das erste Bestattungsinstitut in Feldkirchen.

Gründung 1903
Die Anfänge

Der Erfolg stellte sich ein

1953

  • 50-jähriges Firmenbestehen mit großer Feier
  • Hans Ulbrich und Ehefrau Martha übernehmen die Leitung des Betriebs.
  • Erweiterung um ein Möbelhaus in Feldkirchen.
2000
  • Schließung des Möbelhauses.
  • Verpachtung der Möbelschreinerei - Fokus auf Bestattungsinstitut

1953 bis 2000
Wachstum

Die neue Zeit

2004

  • Eröffnung großer Sarg- und Urnenausstellung in Neuwied
2005
  • Sabine Achterberg-Ulbrich übernimmt Leitung des Firmenunternehmens
2011
  • Einführung multimedialer Produktpräsentation
  • Persönliche Betreuung und Nachversorgung im Trauerfall

Servicetelefon
02631 - 72133

Bestattungsarten

Die Auswahl der Bestattungsart sollte dem Leben und Wirken des Verstorbenen angemessen sein - eine Entscheidung, die Sie als Angehörige treffen. Wenn der Verstorbene einen Vorsorgevertrag abgeschlossen hat, ist es wichtig, seine Wünsche zu respektieren und sich an das von ihm gewählte Bestattungshaus zu wenden.
Es gibt eine Vielzahl an Bestattungsformen mit verschiedenen Variationen und Verknüpfungen zwischen den Optionen. Ein entscheidender Faktor ist die Wahl der Grabstelle, die Sie für 15 bis 30 Jahre erwerben können.
Der Friedhof kann zu einem Ort der Ruhe und des Trostes werden, und viele Friedhofsbetreiber sind kreativ darin, den Bedürfnissen der Trauernden gerecht zu werden. Diese Übersicht hilft Ihnen, dem Leben des Verstorbenen gerecht zu werden und bietet Ihnen die Möglichkeit, gemäß Ihren Wünschen zu trauern.
Die Erdbestattung ist die traditionellste und am weitesten verbreitete Form der Beisetzung. In der Regel findet die Trauerfeier am Wohnort des Verstorbenen statt, gefolgt von einem gemeinsamen Gang der Trauergäste zur letzten Ruhestätte. Falls eine Familiengrabstätte genutzt wird, ist es wichtig, die Nutzungsdauer rechtzeitig zu verlängern.
Die Feuerbestattung beginnt stets mit der Einäscherung in einem Krematorium. Den Hinterbliebenen steht es frei, die Trauerfeier entweder vor der Einäscherung mit dem Sarg oder später mit der Urne abzuhalten.
Anschließend kann die Urne auf einem Friedhof Ihrer Wahl in einer der möglichen Urnengrabstellen beigesetzt werden.
Die Bestattungskultur wandelt sich, und Friedwälder sowie Ruheforste stehen exemplarisch dafür. Jeder Ort hat seine eigenen Regeln und Besonderheiten. Die Bäume stehen unter besonderem Schutz und bieten einen einzigartigen Ort der Erinnerung.
Oft wählen die Angehörigen persönlich ihren Baum aus, der in unberührter Natur oder an besonders ruhigen Stellen auf einem großen Friedhof steht. Die Asche findet meist unter dem Baum im Friedwald oder Ruheforst ihre letzte Ruhe.
Die Gestaltung der Trauerfeier liegt dabei ganz in den Händen der Angehörigen und des Bestattungsinstituts.
Die Seebestattung ist eine besondere Form der Beisetzung, die Verbundenheit zum Wasser voraussetzt, jedoch keine Seemannserfahrung erfordert. Sie symbolisiert Freiheit und Weltoffenheit, während das Wasser die Hinterbliebenen mit dem Verstorbenen verbindet.
Die Asche wird feierlich in speziellen Urnen mit höchsten Qualitätsstandards von einem erfahrenen Kapitän der See übergeben. Die Trauerfeier kann musikalisch umrahmt und mit Blumen auf dem Schiff der Seebestattungsreederei gestaltet werden.
Als Erinnerung erhalten die Angehörigen einen Auszug aus der Seekarte und dem Logbuch sowie die Termine für die Gedenkfahrten.

FAQ (Ihre Fragen, unsere Antworten)

Vorsorge-Beratung

Es ist immer ratsam, bereits zu Lebzeiten mit dem Lebenspartner oder den Angehörigen über die eigenen Wünsche und Vorstellungen für die spätere Bestattung zu sprechen. In einigen Fällen werden spezielle Verfügungen benötigt, ohne die gewisse Wünsche nicht berücksichtigt werden können. Typische Vorsorgedokumente sind zum Beispiel die Bestattungsverfügung, die Kremationsverfügung und die Seebestattungsverfügung.
Bestattungsverfügung

Eine Bestattungsverfügung ist eine Willenserklärung, die regelt, was nach dem Tod mit dem Verstorbenen geschehen soll. Dieses Dokument wird zu Lebzeiten erstellt und entlastet die Angehörigen, indem es dem Verfasser die Möglichkeit gibt, dass sein letzter Wille angemessen umgesetzt wird. Eine Bestattungsverfügung sollte handschriftlich verfasst werden, um Zweifel an der Echtheit zu vermeiden.
Andere Verfügungen
  • Kremationsverfügung: Um eine Feuerbestattung durchführen zu können, genügt in der Regel eine Bestätigung der Angehörigen, dass dies der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen war. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine handschriftliche Kremationsverfügung zu verfassen.
  • Seebestattungsverfügung: Für eine Seebestattung ist ein Nachweis über die Verbundenheit zur See notwendig, da sie amtlich genehmigt werden muss. Eine Bestätigung durch die Angehörigen reicht in der Regel aus, jedoch ist es ratsam, eine handschriftliche Seebestattungsverfügung zu verfassen.
Bestattungsvorsorgevertrag

Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie die gewünschte Bestattungsart im Voraus festlegen und ein Bestattungsinstitut wählen, das im Todesfall kontaktiert wird. Besonders in Alten- und Pflegeheimen oder Hospizen ist es wichtig, im Vorfeld einen Bestatter zu benennen.
Bestattungskosten

Für viele Hinterbliebene ist der Tod eines Angehörigen ein finanzielles Desaster. Die Entscheidung für eine Bestattungsvorsorge ist daher ein wichtiger und richtiger Schritt. Als Service-Partner des Versicherungsvereins Rasselstein / ehemalige Sterbekasse Feldkirchen informieren wir Sie multimedial mit zwei Videos über die Vorteile einer Bestattungsvorsorge. Dies ist unabhängig von einem kostenfreien Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause oder in unserem Büro in Neuwied-Feldkirchen.
Sterbegeldversicherung

Seit der Abschaffung des Sterbegeldes im Jahr 2004 und aufgrund stetig steigender Bestattungskosten wird eine private Sterbegeldversicherung immer wichtiger. Eine Gesundheitsprüfung ist für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung beim Versicherungsverein Rasselstein / ehemalige Sterbekasse Feldkirchen nicht notwendig. Die Sterbegeldversicherung versichert den Todesfall der versicherten Person und wird nach deren Ableben ausgezahlt, um die finanzielle Belastung der Hinterbliebenen zu mindern.



Unter der externen Internet-Adresse des Versicherungsvereins Rasselstein können Sie sich zusätzlich über das attraktive Leistungsangebot informieren. Ein persönlicher Beitragsrechner steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung. Vor Ort in Neuwied-Feldkirchen sind wir Ihr Service-Partner des Versicherungsvereins Rasselstein / ehemalige Sterbekasse Feldkirchen.
Was tun im Trauerfall? - Hier die Sofort-Hilfe

Bei einem Sterbefall müssen unverzüglich wichtige Maßnahmen getroffen und diverse Formalitäten geregelt werden. Auch wenn wir als Feldkirchener Bestattungsinstitut die Abwicklung dieser Formalitäten für Sie übernehmen, gibt es einige Dinge zu beachten, unabhängig davon, wer sich letztendlich darum kümmert.
Checkliste für den Todesfall

Der Tod eines geliebten Menschen bedeutet für die Hinterbliebenen oft erheblichen psychischen Stress. In den ersten Tagen und Wochen nach dem Todesfall müssen zahlreiche Aufgaben erledigt werden, wie die Überführung des Verstorbenen oder die Beantragung der Sterbeurkunden beim Standesamt. Um Ihnen einen Leitfaden für die Abwicklung der notwendigen Formalitäten zu geben, haben wir eine kleine Checkliste erstellt.
Todesfall zu Hause:

  1. Haus- oder Notarzt benachrichtigen, der den Todesschein ausstellt.
  2. Unverzichtbare Original-Dokumente des Verstorbenen:
  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • Totenschein
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • ggf. Scheidungsurteil
  • ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Versichertenkarte, Versicherungspolicen: Lebens-, Sterbegeld-, Unfallversicherung
  • Post- und Bankvollmachten, die über den Tod hinaus gültig sind
  • Mitteilung der letzten Rentenanpassung
Liste der zu erledigenden Formalitäten

  1. Abmeldung des Verstorbenen bei der zuständigen Meldestelle
  2. ggf. Abholung von Dokumenten aus Alten-/Pflegeheimen oder Krankenhäusern
  3. Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt
  4. Beschaffung von eventuell fehlenden Dokumenten wie Geburts- und Heiratsurkunde
  5. Benachrichtigung von Angehörigen, Verwandten, Bekannten, Arbeitgeber
  6. Abmeldung von Zeitschriften-Abonnements
  7. Kündigung von Energieversorgern (Gas, Strom, Wasser), Telefon, GEZ, Miet- und Pachtverträgen, Dauer- und Abbuchungsaufträgen, Versicherungen
  8. ggf. Haushaltsauflösung veranlassen
Zu organisieren sind:

  • Kontakt mit dem Feldkirchener Bestattungsinstitut aufnehmen
  • Überführung des Leichnams durchführen lassen
  • Festlegung der Bestattungsart
  • Auswahl von Sarg/Urne
  • Abstimmung über den Druck der Trauerbriefe und Traueranzeigen
  • Termin für Bestattung/Trauerfeier festlegen
  • Organisation der Trauerfeier (kirchlich oder weltlich)
  • Ablauf und Gestaltung der Trauerfeier, einschließlich der Trauerrede
  • Organisation des Beerdigungskaffees
  • Blumenschmuck
  • Erbschein beantragen
  • Beantragung von Sterbegeldern und Beihilfen von Krankenkassen, Sterbe- und Todesfallversicherungen
  • Für Witwen/Witwer: Beantragung der Vorschusszahlung aus Rentenansprüchen
Nach der Trauerfeier / Bestattung

  • Testament zum Amtsgericht bringen
  • Danksagungsmitteilungen versenden
  • Sechs Wochen später das Grab räumen
  • Grabpflege planen (Eigen- oder Fremdleistung entscheiden)
  • Sechs bis zwölf Monate später einen Steinmetz für Grab- oder Gedenkstein beauftragen
  • Nach Erhalt des Erbscheins das Testament eröffnen
Wir bleiben an Ihrer Seite

Für weitere Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter Tel: +49 (0) 2631 72133 oder senden Sie eine E-Mail an: VORSORGE.



Vorsorgeberatung
Ihre Sicherheit in kompetenten Händen
Der Verlust eines geliebten Menschen ist nicht nur emotional belastend, sondern kann auch erhebliche finanzielle Herausforderungen mit sich bringen. Stellen Sie sich vor, wie es wäre, wenn Ihr Leben unerwartet endet: Sind Ihre letzten Wünsche klar festgelegt? Sind Ihre Angehörigen finanziell abgesichert und die Bestattungskosten gedeckt? Immer mehr Menschen entscheiden sich aus gutem Grund für eine Bestattungsvorsorge in Form einer Versicherung. Sie bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch die Gewissheit, dass alle Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden. Als Ihr verlässlicher Servicepartner des Versicherungsvereins Rasselstein und der ehemaligen Sterbekasse Feldkirchen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Vorsorgeberatung, damit Sie und Ihre Familie im Ernstfall bestens vorbereitet sind.

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung - Ihre Vorsorge ist unsere Mission.
Trauerfall - Service
Wir sind da, wenn Sie uns brauchen
In der schweren Zeit des Abschieds von einem geliebten Menschen ist es wichtig, dass Familie und Freunde schnell und unkompliziert benachrichtigt werden. Mit modernsten Computersystemen ermöglichen wir die individuelle Gestaltung und den Druck von Trauerpapieren, Danksagungen und Erinnerungsbildern. Gleichzeitig bieten wir die Gestaltung von Trauer- und Danksagungsanzeigen an. Nach Ihrer Druckfreigabe erfolgt die Freigabe direkt zur Anzeigenaufnahme Ihrer gewünschten Tageszeitung.

Wir sind rund um die Uhr für Sie da - an jedem Tag, auch an Wochenenden und Feiertagen. Unsere Service-Hotline steht Ihnen jederzeit zur Verfügung: Service-Telefon: (02631) 72133

Und das Beste: Es gibt keine zusätzlichen Kosten für Nacht-, Feiertags- oder Wochenenddienste.
Nachsorge - Service
Unsere Verantwortung endet nicht mit der Beerdigung
Wir wissen, dass die Zeit nach einer Bestattung für die Hinterbliebenen besonders herausfordernd ist. Neben der Trauer müssen viele organisatorische Aufgaben erledigt werden, wie die Abmeldung von Abonnements, die Neubeantragung von Versicherungen und mehr. Wenn Sie es wünschen, stehen wir Ihnen weiterhin als Ansprechpartner zur Seite und unterstützen Sie nach Kräften. Es gibt viele Aspekte zu bedenken und zu entscheiden, darunter die Eröffnung von Testamenten, die Beantragung von Rentenansprüchen sowie steuerliche Angelegenheiten. Auch bei Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen (Kündigungen, Neuabschlüsse) oder Mietverträgen bieten wir Ihnen fachliche Expertise an. Zur Nachsorge gehört auch die sichere Verwahrung wichtiger Dokumente, idealerweise in einem speziell dafür vorgesehenen Ordner oder Safe. Insbesondere Rechnungen und Gebührenbescheide sollten aufbewahrt werden, da sie steuerlich geltend gemacht werden können.

Für Erbengemeinschaften werden die Kosten anteilig verteilt. Bei einer Erdbestattung übernehmen wir zusätzlich das Einebnen des Grabes und der Einfassung in Zusammenarbeit mit einem Steinmetz.

Haben Sie Fragen zur Nachsorge? Wir sind jederzeit für Sie da. Kontaktieren Sie uns unter Tel: +49 (0)2631 72133.

Kontaktformular

Rufen Sie uns an
+49(0) 2631 / 72133
Kontaktadresse
Karl-Marx-Strasse 18 b - 56567 Neuwied Feldkirchen
Bitte füllen Sie alle Felder aus!

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Anbieterkennzeichnung gemäss § 5 Allgemeine Informationspflicht TMG

Herausgeber dieser Web-Publikation:

FELDKIRCHENER BESTATTUNGSINSTITUT
Achterberg - Ulbrich e.K.
Karl-Marx-Str. 18 b
56567 Neuwied-Feldkirchen
Deutschland

Telefon: +49 (0) 2631 / 72133
E-Mail: info@feldkirchener-bestattungsinstitut.de

Ansprechpartner:
Sabine Achterberg-Ulbrich

Amtsgericht Neuwied HRB: 78005
USt.-IdNr.: DE-149481579

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